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Pocket Bike
Dirk Köckeis am 31.03.2007 um 12:35 (UTC)
 Kaiserslautern, Wenn ein 11jähriger ein Pocketbike schiebt...
Eine Streife ist am Donnerstagnachmittag in der Herderstraße auf einen Jungen aufmerksam geworden, der ein Pocketbike schob. Darauf angesprochen gab der 11jährige an, sich das Mini-Motorrad von einem Freund ausgeliehen zu haben. Sie seien damit auf dem Gehweg herum gefahren. Weil das Führen eines Pocketbikes im öffentlichen Verkehrsraum nicht zulässig ist und der Junge natürlich auch keine Fahrerlaubnis für das Gefährt hatte, wurde das Zweirad sichergestellt und der 11jährige zu seiner Mutter gebracht.

Die Polizei stellt immer wieder fest, dass viele Nutzer von Pocketbikes zu wenig über die rechtlichen Hintergründe wissen. Während Kinder und Jugendliche oft schon einmal davon gehört haben, dass sie eigentlich nicht mit den Minimotorrädern fahren dürften, wissen die Eltern meist kaum etwas über die Tragweite und die möglichen Folgen dieses „Fahrens ohne Fahrerlaubnis“.

Bereits am vergangenen Sonntag (25. März) hatte die Polizei in der Nähe des Messeplatzes mehrere Jugendliche mit Pocketbikes erwischt und die Fahrzeuge sichergestellt. Wie sich nun bei den Ermittlungen heraus stellte, war eines der Zweiräder zuvor gestohlen worden. Gegen den 15jährigen Täter wird Strafantrag gestellt. Das Pocketbike wurde inzwischen seinem rechtmäßigen Besitzer zurück gegeben
 

Pocket Bike
Dirk Köckeis am 29.03.2007 um 11:26 (UTC)
 Kaiserslautern, Jugendliche mit Pocketbikes unterwegs - Tragweite der Verstöße oft nicht bekannt
Die Polizei hat am Wochenende mehrere Jugendliche mit Pocketbikes erwischt, die zum Teil sogar auf öffentlichen Straßen ohne Helm herum fuhren. Im Hilgardring und in der Ländelstraße trafen die Beamten zunächst zwei 15jährige und stellten ihre Personalien fest. In dieser Zeit kam ein 16jähriger mit seinem Mini-Motorrad um die Ecke. Sein Gefährt wurde sichergestellt. Alle drei hatten nicht die notwendige Fahrerlaubnis.

Nur wenige Meter weiter entdeckte die Streife zwei andere Jugendliche mit einem weiteren Pocketbike. Da sie jedoch nicht damit fuhren und die Auspuffanlage kalt war, wurden die beiden 16- und 18jährigen lediglich eindringlich ermahnt und darüber aufgeklärt, dass das Führen eines solchen Zweirads im öffentlichen Verkehrsraum verboten ist.

In diesem Zusammenhang stellt die Polizei immer wieder fest, dass Kinder und Jugendliche meist sehr wohl von dem Verbot wissen – oft ist es jedoch den Eltern nicht bekannt, beziehungsweise die Tragweite solcher Verstöße wird unterschätzt.

Die Anbieter solcher Pocketbikes weisen selbst darauf hin, dass die Nutzung nur im nichtöffentlichen Verkehrsraum stattfinden darf, da es für diese Zweiräder keine Betriebserlaubnis gibt. Nach derzeitigem Rechtsstand sind die Mini-Motorräder aufgrund ihrer Beschaffenheit einfach nicht zulassungsfähig. - Und das dürfte auch als Schutz für die Nutzer zu sehen sein....
 

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